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Programm und Statuten der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei I. Die Sozialdemokratische Arbeiterpartei erstrebt die Errichtung des freien Volksstaates. II. Jedes Mitglied der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei verpflichtet sich, mit ganzer Kraft einzutreten für folgende Grundsätze: III. Als die nächsten Forderungen in der Agitation der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei sind geltend zu machen: IV. Jedes Mitglied der Partei hat einen monatlichen Beitrag von 1 Groschen (3 ½ Kreuzer süddeutsch, 5 Kreuzer österreichisch, 12 Centimes) für Parteizwecke zu entrichten. Die Parteigenossen, welche auf das Parteiorgan abonnieren und dies glaubhaft nachweisen, sind während der Dauer des Abonnements ihrer Beitragspflicht enthoben. Sache des Ausschusses ist es, einzelnen Orten den Beitrag zu ermäßigen. V. Der Beitrag ist monatlich franko an den Parteiausschuß abzuliefern. VI. Wer drei Monate lang seine Pflichten gegen die Partei nicht erfüllt, wird als Parteimitglied nicht mehr betrachtet VII. Mindestens einmal im Jahre findet ein Parteikongreß statt, auf dem über alle die Partei berührende Fragen beraten und beschlossen, der Vorort der Partei sowie der Sitz der Kontrollkommission und der Ort für den nächsten Parteikongreß bestimmt wird. – Die Entschädigung für den Ausschuß respektive seiner Mitglieder setzt der Kongreß fest. VIII. Außerordentliche Kongresse finden statt, wenn der Ausschuß oder die Kontrollkommission mit absoluter Majorität dies beschließt oder wenn ein Sechstel sämtlicher Parteimitglieder darauf anträgt. IX. Zu jedem Kongreß ist die vorläufige Tagesordnung mindestens sechs Wochen vorher durch den Ausschuß im Parteiorgan bekanntzumachen. Die innerhalb der nächsten zehn Tage nach erfolgter Bekanntmachung von seiten der Parteigenossen einlaufenden Anträge sind alsdann mindestens vierzehn Tage vor dem Kongreß als definitive Tagesordnung zu veröffentlichen. Auf dem Kongreß gestellte selbständige Anträge kommen nur dann zur Verhandlung, wenn sich mindestens ein Drittel der Delegierten dafür erklärt. X. Jeder Delegierte hat eine Stimme. Die Parteimitglieder, welche sich an einem Orte an den Wahlen der Delegierten beteiligen, dürfen nicht mehr als fünf stimmberechtigte Abgeordnete zum Kongreß senden. Parteimitglieder, welche nicht Delegierte sind, haben nur beratende Stimme. XI. Spätestens drei Wochen nach dem Kongreß muß das Kongreßprotokoll allen Mitgliedern zum Kostenpreise zugänglich gemacht werden. Alle Kongreßbeschlüsse, welche eine Abänderung des Statuts, die Grundsätze und die politische Stellung der Partei oder die Besteuerung derselben betreffen, müssen innerhalb sechs Wochen nach dem Kongreß der Urabstimmung aller Parteimitglieder unterbreitet werden. Einfache Majorität der Abstimmenden entscheidet. XII. Die Leitung der Parteigeschäfte ist einem Ausschuß von fünf Personen, als einem Vorsitzenden und dessen Stellvertreter, einem Schriftführer, einem Kassierer, der eine entsprechende Kaution zu leisten hat, und einem Beisitzer übertragen. Sämtliche Ausschußmitglieder müssen an einem Orte oder in dessen einmeiligen Umkreis wohnhaft sein und werden von den am Vorort der Partei wohnhaften Parteimitgliedern in besonderen Wahlgängen durch Stimmzettel mit absoluter Majorität gewählt. Weder ein Mitglied der Redaktion noch der Expedition des Parteiorgans darf im Ausschuß sein. Treten im Laufe des Jahres im Ausschuß Vakanzen auf, so hat der Vorort – mit Ausnahme des in § VII erwähnten Falles – nach demselben Wahlmodus die Ergänzungswahlen vorzunehmen. XIII. Der Ausschuß muß innerhalb vierzehn Tagen nach stattgehabtem Kongreß gewählt sein; bis zu dieser Wahl verbleibt dem bisherigen Ausschuß, falls der Kongreß nicht anders verfügt, die Geschäftsführung. XIV. Der Ausschuß faßt alle Beschlüsse gemeinsam und ist nur dann beschlußfähig, wenn in einer ordentlich einberufenen Sitzung wenigstens drei Mitglieder anwesend sind; derselbe gibt sich, soweit nicht der
Kongreß darüber bestimmt, selbst eine Geschäftsordnung. XV. Um Eigenmächtigkeiten des Ausschusses möglichst zu vermeiden, konstituiert die Partei eine Kontrollkommission von elf Personen, an die alle von dem Ausschuß unberücksichtigt gelassenen Beschwerden zu richten sind, und die zugleich die Geschäftsführung des Ausschusses zu kontrollieren hat. XVI. Die Kontrollkommission wählen die Parteimitglieder desjenigen Ortes und seines einmeiligen Umkreises, welcher von dem Parteikongreß als Sitz der Kontrollkommission bestimmt worden ist. Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel und hat spätestens vierzehn Tage nach dem Kongreß stattzufinden. XVII. Die Kontrollkommission ist verpflichtet, die Geschäftsführung, Akten, Bücher, Kasse usw. des Ausschusses mindestens einmal vierteljährlich zu prüfen und zu untersuchen, und ist berechtigt, falls sie begründete Ursache hat und der Ausschuß die Abhilfe der Unregelmäßigkeiten verweigert, einzelne Mitglieder wie den gesamten Ausschuß zu suspendieren sowie die nötigen Schritte für provisorische Weiterführung der Geschäfte zu tun. Es müssen solche Beschlüsse mit Zweidrittelmajorität der Kontrollkommission gefaßt werden und ist, wenn mehr als die Hälfte der Ausschußmitglieder suspendiert wird, innerhalb vier Wochen ein Parteikongreß einzuberufen, der endgültig in der Sache entscheidet. XVIII. Die Partei gründet eine Zeitung als Organ unter dem Namen „Der Volksstaat“, Organ der sozialdemokratischen Arbeiterpartei. Das Organ erscheint in Leipzig und ist Eigentum der Partei. Personen und Gehalt des Redaktions- und Expeditionspersonals, des Druckers, Preis des Blattes wird durch den Ausschuß bestimmt. Streitigkeiten hierüber entscheidet die Kontrollkommission, in letzter Instanz der Parteikongreß. Die Haltung des Blattes ist streng dem Parteiprogramm anzupassen. Einsendungen von Parteigenossen, welche demselben entsprechen, sind – soweit der Raum des Blattes ausreicht – unentgeltlich aufzunehmen. Beschwerden über Nichtaufnahme oder tendenziöse Färbung der Einsendungen sind dem Ausschuß, in zweiter Instanz bei der Kontrollkommission anzubringen, welcher die endgültige Entscheidung zusteht. XIX: Die Parteimitglieder verpflichten sich, überall auf Grund des Parteiprogramms die Gründung sozialdemokratischer Arbeitervereine in die Hand zu nehmen.
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